AGB
1. Allgemeines |
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1.1 | Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge für Leistungen über Redaktion, Konzeption und Fotografie, zwischen der Ideen-Theke und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten. |
1.2 | Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn die Ideen-Theke in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt. |
1.3 | Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die folgenden Geschäftsbedingungen (AGB) an. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. |
1.4 | Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen die Ideen-Theke ausdrücklich schriftlich zustimmt. |
2. Angebot und Vertragsabschluss |
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2.1 | Die Angebote der Ideen-Theke sind freibleibend und unverbindlich. |
2.2 | Texte, Fotografien und Konzepte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Angaben in sämtlichen Publikationen der Ideen-Theke, wie z. B. Kataloge, Zeichnungen, Angebote etc. gelten nicht als zugesicherte Eigenschaften. Zu ihrer Zusicherung durch den Verkäufer bedürfen solche Angaben in jedem Fall der schriftlichen Vereinbarung. |
3. Urheberrecht und Nutzungsrechte |
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3.1 | Jeder der Ideen-Theke erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. |
3.2 | Alle Texte, Fotografien, Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen der Ideen-Theke insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97 ff. UrhG zu. |
3.3 | Die Texte, Fotografien, Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Ideen-Theke weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jegliche Nachahmung ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Ideen-Theke, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt ein nach den üblichen Sätzen veranlagter Preis. |
3.4 | Die Ideen-Theke überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Ideen-Theke. |
3.5 | Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. |
3.6 | Die Ideen-Theke hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Ideen-Theke zum Schadensersatz. Ohne Nachweis kann die Ideen-Theke 100 Prozent der vereinbarten Vergütung verlangen. |
3.7 | Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. |
3.8 | Die Ideen-Theke schließt bei der Gestaltung von Logos die Haftung für die markenrechtliche Neuartigkeit, Schutzfähigkeit und wirtschaftliche Verwertbarkeit aus. Es liegt in der Verantwortung des Kunden das Logo auf Ähnlichkeit und potenzielle Verwechslungsgefahr, d.h. Kollision mit Schutzrechten Dritter, überprüfen zu lassen. |
4. Vergütung |
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4.1 | Die Vergütung für Konzeption, Redaktion, Fotografie, Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt nach Vereinbarung. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. |
4.2 | Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist die Ideen-Theke berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen. |
5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten |
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5.1 | Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Texten, Fotografien, Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend getroffener Vereinbarungen gesondert berechnet. |
5.2 | Die Ideen-Theke ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Ideen-Theke entsprechende Vollmacht zu erteilen. |
5.3 | Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Ideen-Theke abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, der Ideen-Theke im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. |
5.4 | Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten. |
5.5 | Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten. |
6. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme |
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6.1 | Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. |
6.2 | Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. |
6.3 | Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Ideen-Theke hohe finanzielle Vorleistungen sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung. |
6.4 | Bei Zahlungsverzug kann die Ideen-Theke Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nach zuweisen. |
7. Eigentumsvorbehalt etc. |
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7.1 | An Texten, Konzeptionen, Fotografien, Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. |
7.2 | Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt an die Ideen-Theke zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. |
7.3 | Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. |
8. Digitale Daten |
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8.1 | Die Ideen-Theke ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. |
8.2 | Hat die Ideen-Theke dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Ideen-Theke geändert werden. |
9. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster |
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9.1 | Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Ideen-Theke Korrekturmuster vorzulegen. |
9.2 | Die Produktionsüberwachung durch die Ideen-Theke erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Ideen-Theke berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. |
9.3 | Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Ideen-Theke 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Die Ideen-Theke ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden. |
10. Gewährleistung |
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10.1 | Die Ideen-Theke verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. |
10.2 | Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Ideen-Theke geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. |
11. Haftung |
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11.1 | Die Ideen-Theke haftet - sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft - gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. |
11.2 | Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die Ideen-Theke gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit die Ideen-Theke kein Auswahlverschulden trifft. Die Ideen-Theke tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. |
11.3 | Sofern die Ideen-Theke selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt sie hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der Ideen-Theke zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen. |
11.4 | Der Auftraggeber stellt die Ideen-Theke von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Ideen-Theke stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung. |
11.5 | Mit der Freigabe von Texten, Fotografieren, Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. |
11.6 | Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung der Ideen-Theke. |
11.7 | Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet die Ideen-Theke nicht. |
12. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen |
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12.1 | Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. |
12.2 | Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die Ideen-Theke eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. |
12.3 | Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Ideen-Theke über gegebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Ideen-Theke von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. |
13. Schlussbestimmungen |
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13.1 | Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz der Ideen-Theke. |
13.2 | Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. |
13.3 | Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. |
13.4 | Gerichtsstand ist der Sitz der Ideen-Theke. Die Ideen-Theke ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen. |
Stephan Landgraf
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